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Meine erste Ebay-Auktion mit Video-Clip - Druckversion

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Meine erste Ebay-Auktion mit Video-Clip - piepenhoeker - 09.09.2007

Vor ein paar Tagen bekam ich einen Hinweis von Ebay,
daß man nun auch Video-Clips in die Ebay-Aktionen einbinden kann.

Ich habe mich bei Youtube angedockt und einen ersten Versuch gefahren.
Die Bild- und Tonqualität wird sich mit jedem Clip verbessern:
Piepenhoeker mit Youtube bei Ebay

Das Video habe ich auch auf meiner Startseite mit eingepflegt.

Ich kann mir vorstellen, daß das noch richtig lustig wird.

Cheers,
Rolf


- almax - 09.09.2007

Moin Rolf,

sehr klasse Video.

Würde sagen, das ist ein extra-extra Video Big Grin

Hoffe, dass es bei allen so gut ankommt.

Cheers

Markus


- whuebner - 09.09.2007

Hi Rolf,

das ist ehrlich cool. Super, jetzt weiss ich auch endlich den Unterschied zwischen einer großen und einer kleinen Pfeife ;-) aber dass man die kleine "Eierwärmer" nennt ist zumindest nicht flächendeckend... trotzdem, erster Schritt zum großen Kino.

Auf der anderen Seite zu ebay, vielleicht habt ihr ja auch in ASP gelesen, dass paypal (ebay-Tochter) den Account von Frank Burla (Chicago Pipeshow) gesperrt hat, weil der Account in Zusammenhang mit dem Handel von Tabakwaren stand. Das nur völlig kommentarlos.


Viele Grüße,

Wolfgang


- Hozzy - 09.09.2007

Hallo zusammen,

das ist leider bei Paypal eine gängige Praktik. Deswegen dürfen Händler über Paypal zwar (noch) Pfeifen verkaufen, allerdings ist der Verkauf von Tabakwaren nicht möglich.

Bzw. man sollte sich nicht erwischen lassen.

Bedeutet im Einzelfall:

Zwei Abrechnungen, wenn ein Kunde ne Pfeife und ne Dose Tabak kauft. Die Pfeife wird über Paypal bezahlt. Das Geld für den Tabak muß man dann per Überweisung oder vielleicht Nachnahme ö.a. begleichen...

Blöd, aber so ist es leider...

Grüße
Stephan


- whuebner - 09.09.2007

Hallo Stephan,

nun organisiert Frank Burla allerdings eine Messe und verkauft keinen Tabak. Und dann kann man auch darüber nachdenken dass der Verkauf von Tabak bei ebay durchaus rechtens ist, aber mit der Tochterfirma darf man das dann nicht bezahlen. Total krank.

Wahrscheinlich kann man in den USA problemlos seine Smith & Wesson damit bezahlen aber eine Dose Tabak nicht... würde mich interessieren ob sie das in Deutschland überhaupt dürften (hier ist pp ja eine eingetragene Bank, ich weiss nicht ob die Zahlungen verweigern können)

Viele Grüße,

Wolfgang


- Arno Vogt - 09.09.2007

Ich sach ja immer, diese Juristen muss mal einer so regulieren, daß sich ihre DNA nicht so verbreitet.... :rofl:


- bernie - 10.09.2007

oder wie hier „http://de.wikipedia.org/wiki/Robe” zu lesen ist:

„Im Jahre 1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I. von Preußen mit der ihm eigenen Ironie die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."”

Der olle Preuße

Cheers
Bernie